Vereinbarung des Zusammenlebens
und -arbeitens
A. Präambel
Jede Gemeinschaft braucht Spielregeln, damit sich das Zusammenleben sinnvoll und harmonisch vollzieht. Ein gutes Schulklima gründet auf Wertschätzung und Respekt, einem rücksichts- und respektvollen, hilfsbereiten, freundlichen und höflichen Miteinander. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille, sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend.
Wir alle, Schüler, Eltern, Mitarbeiter und Lehrer bilden die Schulgemeinschaft des Gymnasiums Siegburg Alleestraße. Wir alle haben das Recht auf Achtung unserer Freiheit und Würde, aber auch die Pflicht, die Freiheit und Würde anderer zu respektieren. Deshalb dulden wir keine Beschimpfung, Bedrohung und körperliche Gewalt. Diesen Grundsätzen fühlen wir uns auch außerhalb der Schule verpflichtet.
Jeder muss getroffene Vereinbarungen dauerhaft achten. Darüber hinaus ist jeder einzelne von uns mitverantwortlich für einen friedlichen und sicheren Ablauf des Schullebens.
Wir Lehrerinnen und Lehrer...
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richten uns nach den Grundsätzen der Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Gerechtigkeit sowie Kritikfähigkeit und helfen den Schülerinnen und Schülern ebenfalls nach diesen Grundsätzen zu handeln.
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sorgen für einen anregenden, motivierenden und zeitgemäßen Unterricht, den wir sorgfältig und in Abstimmung mit der jeweiligen Fachgruppe sowie in Abstimmung mit den schulinternen Curricula planen.
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fordern und fördern unsere Schülerinnen und Schüler, damit sie das eigene Leistungspotential ausschöpfen.
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bewerten ihre Leistungen vorurteilsfrei und transparent.
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handhaben die Regeln und Ordnungen zum Leben und Arbeiten in der Schule einschließlich notwendiger Sanktionen konsequent und nach gleichen Maßstäben.
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unterstützen die Erziehungsarbeit der Erziehungsberechtigten und nehmen daher bei Leistungs- und/oder Verhaltensproblemen so rasch wie möglich Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf.
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sind offen für eine Rückmeldekultur.
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praktizieren eine Rückmeldekultur durch Lob und konstruktive Kritik.
Wir Schülerinnen und Schüler...
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verhalten uns unseren Mitschülern und Mitschülerinnen und allen anderen Schulpartnern gegenüber hilfsbereit, rücksichtsvoll und enthalten uns im Umgang miteinander jeglicher Gewalt körperlicher, verbaler oder seelischer Art und dulden diese auch nicht.
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erscheinen pünktlich, vorbereitet und mit vollständigen Unterrichtsmaterialien zum Unterricht.
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übernehmen Mitverantwortung für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.
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halten uns an die für den Unterricht erforderlichen Kommunikationsregeln (ausreden lassen, zuhören, …).
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vertreten unsere Meinung, loben und üben konstruktive Kritik.
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achten das Eigentum anderer.
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gehen sorgfältig mit der Einrichtung und dem von der Schule zur Verfügung gestellten Material um.
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rechtfertigen – auch als eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler – unsere Fehlzeiten zuverlässig, unverzüglich und wahrheitsgemäß.
Wir Eltern...
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befürworten die in der Schule geltenden Regeln.
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unterstützen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer und besprechen schulische Probleme nach Vereinbarung mit den betreffenden Lehrern.
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schicken unsere Kinder pünktlich in die Schule oder melden sie sofort krank.
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pflegen den Kontakt zur Schule und nehmen die Angebote zu pädagogischen Gesprächen wahr (Pflegschaftssitzungen, Elternsprechtage etc.).
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sprechen regelmäßig über den Leistungsstand und das Arbeits- und Sozialverhalten mit unseren Kindern und informieren uns bei Bedarf auch bei den Lehrern.
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fördern die Eigenverantwortung unserer Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend.
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schaffen zuhause geeignete Rahmenbedingungen für das Lernen (angemessener Arbeitsplatz, ausreichender Schlaf, gesunde Ernährung, positives häusliches Umfeld).
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vermitteln unseren Kindern höfliche Umgangsformen (grüßen, sich entschuldigen, ausreden lassen, zuhören, …).
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vermitteln unseren Kindern Respekt vor dem Eigentum anderer und dem der Allgemeinheit.
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nutzen konstruktive Rückmeldung (z.B. über den Elternsprechtag und den Lernbegleiter in den Jahrgangsstufen 5-9).
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bringen uns aktiv in Absprache mit den LehrerInnen ins Schulleben ein.
B. Allgemeines Verhalten in der Schule
1. Schüler der Sekundarstufe I bleiben während der allgemeinen Unterrichtszeit grundsätzlich auf dem Schulgelände.
2. Das Kauen von Kaugummis ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
3. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Besitz und Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
4. Mobbing und sonstige Ausgrenzungen einzelner Schülerinnen und Schüler sowie die Verletzung ihrer Privat-und Persönlichkeitsrechte, auch durch elektronische Geräte und Medien sind verboten und widersprechen den Grundsätzen unserer Gemeinschaft.
5. Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist ausschließlich in der Pausenhalle, im Oberstufencafé und auf dem Außengelände der Schule erlaubt. In allen anderen Räumlichkeiten der Schule müssen diese Geräte ausgeschaltet sein.
6. In der Bibliothek, im Selbstlernzentrum sowie in der Mensa ist das Verhalten den entsprechenden Hausordnungen anzupassen.
C. Verhalten im Unterricht
1. Der Unterricht beginnt und endet für Lehrer und Schüler pünktlich. Zur Begrüßung stehen die Schüler der Sekundarstufe I auf.
2. Zu Beginn der Stunde schließt jeder Lehrer nur den Raum auf, in dem er selbst unterrichtet. Fachräume und Turnhallen dürfen grundsätzlich nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Die Unterrichtsräume werden abgeschlossen, wenn eine Lerngruppe den Raum verlässt.
3. Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer, bleibt die Zimmertür offen, die Schüler verhalten sich ruhig. Die Klassensprecher/Kurssprecher melden die Abwesenheit der Lehrkraft nach 10 Minuten im Sekretariat.
4. Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Beim Unterricht in den Fachräumen und bei der Arbeit mit dem Computer sind Essen und Trinken verboten. Das Trinken von Wasser während des Unterrichts in anderen Unterrichtsräumen wird jedoch gestattet.
5. Während des Unterrichts müssen elektronische Geräte, die nicht zum Unterricht gehören, ausgeschaltet sein und in den Taschen verbleiben.
D. Verhalten während der Pausen, Freistunden und im Mensabereich
1. In den Freistunden und der Mittagspause halten sich Schüler nicht auf den Gängen und den Höfen vor den Klassenräumen auf, damit der Unterricht ungestört stattfinden kann.
2. In den großen Pausen verlassen die Schüler der S I die Flure und Klassentrakte.
3. Bei Raumwechsel dürfen die Taschen mit Einverständnis des Aufsicht habenden Lehrers zu Beginn der großen Pause auf eigene Verantwortung vor den Unterrichtsräumen abgelegt werden.
4. Das Verhalten in der Mensa ist respektvoll gegenüber den Mitschülern, wertschätzend gegenüber den Lebensmitteln und richtet sich nach den gängigen Tischmanieren. Weiteres regelt die Mensa-Ordnung.
E. Verhalten bei Unterrichtsversäumnis
1. Kann ein Schüler wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, wird der Klassenlehrer oder das Sekretariat sofort telefonisch informiert. Mit Wiedererscheinen im Unterricht wird eine schriftliche Entschuldigung über die gesamte Fehlzeit vorgelegt. Vorhersehbare Unterrichtsversäumnisse werden im Vorfeld beantragt oder gelten sonst als unentschuldigt. Bei der Erfassung von Fehlstunden auf dem Zeugnis gelten schulisch veranlasste Unterrichtsversäumnisse nicht als Fehlstunden, sofern die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen schriftlich bestätigt wird.
2. Bei während der Unterrichtszeit auftretender Erkrankung kann eine Abmeldung nur über das Sekretariat erfolgen. Die Lehrkraft, die zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Klassenbuchs ist, ist zu informieren. Eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten über den versäumten Unterricht ist erforderlich. Bei Unfällen ist umgehend das Sekretariat zu informieren.
3. Beurlaubungen aus wichtigen Gründen sind rechtzeitig schriftlich beim Klassenlehrer, bei der Klassenlehrerin oder den Jahrgangsstufenleitern und Leiterinnen zu beantragen. Bei längerer Dauer kann nur die Schulleitung eine Genehmigung erteilen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur nachweislich und in dringenden Ausnahmefällen durch die Schulleiterin möglich.
In jedem Falle müssen die Schüler und Schülerinnen eigenverantwortlich den versäumten Unterrichtsstoff nacharbeiten.
F. Ordnung in der Schule
1. Wer Schul- oder Schülereigentum fahrlässig oder mutwillig beschädigt, zerstört oder beschmutzt, muss für den Schaden haften. Die Erziehungsberechtigten werden bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten umgehend benachrichtigt.
2. Jede Lerngruppe hinterlässt den Raum in einem ordentlichen Zustand (Müll entsorgen, Stühle/Tische zurechtrücken, Tafel wischen). Nach der letzten im Raum stattfindenden Stunde stellen außerdem alle Schüler ihre Stühle auf die Tische und der Ordnungsdienst tritt in Aktion (Fegen, Tafel wischen, Fenster schließen).
3. Für die Sauberhaltung des Gebäudes und Geländes ist jeder verantwortlich. Abfälle und Wertstoffe werden daher sofort in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert. Darüber hinaus ist jede Woche eine Schülergruppe für das ihr zugewiesene Gelände besonders verantwortlich. Dieser Hofdienst wird in der 2. großen Pause durchgeführt (nicht in der 5. Stunde) und ersetzt nicht die Verantwortlichkeit jedes Einzelnen.
4. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
G. Sicherheit in der Schule
1. Die Schule hat ein großes Freigelände, in dem man sich während der großen Pausen bewegen kann. Um Unfälle zu vermeiden, sind im gesamten Gebäude Bewegungsspiele aller Art unzulässig.
2. Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder, Mofas und Motorräder nur geschoben werden. Fahrzeuge müssen unbedingt an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt und abgeschlossen werden, damit Fluchtwege frei bleiben, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehinderte Zufahrt haben und der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt.
3. Es ist verboten, Waffen, Messer und waffenähnliche bzw. gefährliche Gegenstände mitzubringen oder solche, deren Missbrauch gefährlich werden kann, z. B. Streichhölzer, Feuerzeuge, Laserpointer, Spraydosen. Lehrer sind verpflichtet, solche Gegenstände einzuziehen.
4. Auf dem Schulgelände ist das Werfen von Schneebällen und anderen verletzungsträchtigen Gegenständen nicht erlaubt.
5. Jeder trägt für Geld und Wertgegenstände, die er in die Schule mitgebracht hat, selbst Verantwortung.
H. Schlussbemerkungen
Diese Regeln stützten sich auf geltende Gesetze, Erlasse und Bestimmungen. Sie ergänzen das Schulgesetz, nehmen Hinweise des Schulgesetzes auf und führen diese näher aus. Verstöße gegen die Regeln werden unter Berücksichtigung von Art und Umfang durch das jeweils zuständige Gremium geahndet.
Die Regeln des Zusammenlebens und -arbeitens werden jedem Schüler unserer Schule ausgehändigt (Klassenlehrer; bei Neuanmeldung Schulleitung) und erläutert, falls erforderlich. Jeder Schüler und seine Erziehungsberechtigten dokumentieren durch ihre Unterschrift ihre Kenntnisnahme und Verpflichtung, sich danach zu richten.




