Gymnasium Siegburg Alleestrasse

mit bilingualem Zweig: deutsch-französisch | ABIBAC - Schule

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Info zur Behandlung der Schulbücher in der Sekundarstufe I

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

auch im Zeitalter der elektronischen Medien sind Schulbücher eine unverzichtbare Grundlage für den Unterricht, die in NRW zum überwiegenden Teil von der Schule in  Ausleihe zur Verfügung gestellt werden.

Der mehr oder weniger große Stapel, der am ersten Schultag des neuen Schuljahres an jeden Schüler  und jede Schülerin verteilt wird, ist von beträchtlichem finanziellem Wert.  Damit dieser so gut wie möglich erhalten bleibt, ist ein sorgsamer Umgang mit den Büchern unbedingt erforderlich:

 

  • Bitte achtet/achten Sie darauf, dass diese Bücher mit einem Schutzumschlag versehen werden. Die Verwendung von selbstklebender Bucheinbandfolie ist ausdrücklich erwünscht. Nicht erlaubt sind Umschläge, die mit Tesafilm befestigt und nur mit Beschädigung des Buches entfernt werden können. In jedem Fall muss der Schutzumschlag klartransparent sein.
  • Unmittelbar nach Erhalt sollen Name, Klasse und Schuljahr in den dafür vorgesehenen Stempel auf der ersten Seite eingetragen werden. Darüber hinaus darf in diese Bücher nicht geschrieben werden! Die jeweiligen Inventar-Nummern trägt der Klassenlehrer in eine Liste ein.
  • Wer ausgeliehene Bücher verliert, beschädigt oder über den normalen Gebrauch hinaus beschmutzt, muss für den Schaden finanziell aufkommen (Ersatzbeschaffung). Dabei ist zu beachten, dass die Bücher je nach Fach für mindestens vier Jahre in der Ausleihe sind.
  • Wenn Ihr/Ihre Tochter oder Ihr Sohn ein über den normalen Verschleiß hinaus beschädigtes Buch erhalten habt/hat, soll der Schüler dies unmittelbar nach Erhalt bei der Schulbuchverwaltung melden. Nach Möglichkeit wird das Buch ausgetauscht.
  • Am Schuljahresende müssen die Bücher zurückgegeben werden. Welche das sind und an welchem Termin dies stattfindet, wird durch die Klassenlehrer und durch Aushänge rechtzeitig bekannt gemacht. Wer seine Bücher nicht spätestens VOR der Zeugnisausgabe vollständig zurückgegeben hat, kann sein Zeugnis nur als Kopie erhalten, bis die Bücher abgegeben sind.

Vielen Dank für Eure/Ihre Mitarbeit!

gez. Klingbeil/Warkalla,

Schulbuchverwaltung